DJK TuS Hordel 1911 e.V.

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Maskenpflicht auf der Anlage!

Datum: 20. August 2020 |  Kategorie:  Verein


Liebe Zuschauer, liebe Eltern, liebe Vereinsmitglieder der DJK TuS Hordel,

die Corona-bedingten Ereignisse auf anderen Sportplätzen und auf unserem eigenen Vereinsgelände in den letzten Tagen, machen ein Handeln des Vereinsvorstands leider notwendig.
Denn einige, wenige Personen verhalten sich nicht entsprechend den Corona-bedingten Hygiene-/und Verhaltensregeln, welche der westfälische Fußballverband, sowie die Stadt Bochum als Grundvoraussetzung vorgegeben haben, damit ein Trainingsbetrieb über alle Mannschaften auf unserem Vereinsgelände überhaupt möglich ist.
Somit sind wir als Verein gezwungen, die Auflagen auf unserem Vereinsgelände zu verschärften.

Ab sofort gilt auf dem gesamten Vereinsgelände die Maskenpflicht!

Alle Zuschauer, Eltern und Vereinsmitglieder sind aufgefordert am Eingang des Vereinsgeländes einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen und dauerhaft bis zum Verlassen des Vereinsgeländes zu tragen.

Ein Absetzen des Mund-Nasen-Schutzes, auch auf den Sitzplätzen, ist nicht gestattet.

Ebenso ist es die Pflicht eines jeden Besuchers, sich beim Betreten der Vereinsgeländes mit Vor-/Nachname, Anschrift, Telefonnummer und Unterschrift auf den am Eingang ausliegenden Besucher-Listen einzutragen.Im Anschluss sind die Desinfektions-Spender am Eingangsbereich zur Handreinigung/Desinfektion zu benutzen.

Erst dann darf das Vereinsgelände betreten werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben, sind die Ordner, Trainer und Mitglieder der Abteilungsvorstände dazu angehalten worden, den entsprechenden Personen einen Platzverweis zu geben.Wir hoffen inständig, dass sich alle Besucher der Hordeler Heide an die Maskenpflicht und oben beschriebenen Hygiene-/und Verhaltensregeln halten. Nur so können wir einen sichereren Trainingsbetrieb gewährleisten.
Ansonsten sind wir dazu gezwungen, die Platzanlage zu schließen und alle Trainingseinheiten ohne Besucher/Eltern, etc. stattfinden zu lassen.  Freundschaftsspiele der Jugendmannschaften zählen auch hierzu.

Und so geht’s:

  1. Maske aufsetzen
  2. In Besucherliste eintragen
  3. Hände desinfezieren
  4. Unter Wahrung des 1,5m Abstandes auf der Anlage aufhalten.

Zusatz: Die Maskenpflicht gilt nicht für aktiv trainierende Spieler & Trainer.Vor und nach dem Trainingseinheiten gilt allerdings ebenso die Maskenpflicht!
Zum Schutz der Gesundheit für alle.

Der Vorstand.


#wirsindhordel